Speisekarte

AUSFLÜGE IN DER TÜRKEI
Antalya - Kemer Ginza Travel
Die Bezahlung erfolgt während des Ausflugs in bar – es empfiehlt sich, in Dollar oder Euro zu bezahlen. (Wir akzeptieren auch Rubel und Griwna) Es ist auch möglich, online per Überweisung zu bezahlen.
Es ist wichtig zu wissen
Ausflug nach Istanbul, im Voraus bezahlt - 100 %
Zahlung per Vorkasse, nicht am Veranstaltungstag, da das Flugticket gekauft wird
Die Bezahlung erfolgt online (oder wir kommen zu Ihrem Hotel)
Tatsache ist, dass ausländische Reiseveranstalter (einschließlich russische) nicht das Recht haben, Ausflüge in der Türkei zu organisieren, und gezwungen sind, die Dienste des Gastlandes in Anspruch zu nehmen. Somit erreicht das Endprodukt in Form eines Ausflugs die Touristen über die Kette „Veranstaltende Agentur – Hauptsitz des Reiseveranstalters – örtliches Büro des Reiseveranstalters – Hotelführer“ und natürlich ist der Nutzen jedes Glieds in dieser Kette im Ausflugspreis enthalten. Daher ist der Preis für einen Ausflug bei einem Reiseveranstalter etwa doppelt so hoch wie der Preis für einen direkt bei uns, einer Agentur, die Ausflüge in Antalya organisiert, gekauften Ausflug.
Wenn der Ausflug kein Flugticket beinhaltet, können Sie das Datum bis spätestens 24 Stunden im Voraus ändern!
Um Ausflüge oder Termine zu ändern, kontaktieren Sie uns einfach über WhatsApp oder Viber
Wenn der Ausflug ein Flugticket beinhaltet (z. B. Istanbul oder Israel), können Sie das Datum aufgrund des Kaufs von Flugtickets nicht ändern.
Ja, es funktioniert definitiv. Wenn Sie im Urlaub in die Türkei kommen, müssen Sie eine Reiseversicherung abschließen (normalerweise ist diese im Reiseleistungspaket enthalten, wenn Sie eine Reise bei einer Agentur in Ihrem Heimatland buchen). Bitte bedenken Sie, dass Ihre individuelle Versicherung das gesamte Staatsgebiet der Türkei abdeckt und in keiner Weise davon abhängt, wohin Sie einen Ausflug unternehmen und wo Sie ihn gebucht haben. Darüber hinaus sind gemäß der türkischen Gesetzgebung alle Ausflüge, je nach Tätigkeitsbereich, zusätzlich durch die zweite Partei (das organisierende Unternehmen) versichert.